Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
BGB § 522 Keine Verzugszinsen
[ Auszug: Zur Entrichtung von Verzugszinsen ist der Schenker nicht verpflichtet ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Begriff der Schenkung ] [ BGB Unterlassen eines Vermögenserwerbs ] [ BGB Form des Schenkungsversprechens ] [ BGB Einrede des Notbedarfs ] [ BGB Erlöschen eines Rentenversprechens ] [ BGB Haftung des Schenkers ] [ BGB Keine Verzugszinsen ] [ BGB Haftung für Rechtsmängel ] [ BGB Haftung für Sachmängel ] [ BGB Schenkung unter Auflage ] [ BGB Verweigerung der Vollziehung der Auflage ] [ BGB Nichtvollziehung der Auflage ] [ BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers ] [ BGB Ausschluss des Rückforderungsanspruchs ] [ BGB Widerruf der Schenkung ] [ BGB Widerrufserklärung ] [ BGB Ausschluss des Widerrufs ] [ BGB Verzicht auf Widerrufsrecht ] [ BGB Pflicht- und Anstandsschenkungen ]